Drei Vorschläge zur Änderung der Beitrags­pflicht bei Betriebs­renten

Seit Jahren eines der bestimmenden Themen. Die doppelte Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist eines der Streitfragen überhaupt. Millionen Rentnerinnen und Rentner aus der Betriebsrente fühlen sich betrogen, über das Ohr gehauen. Sie müssen, wenn sie mehr als 152,25 € monatlich Betriebsrente bekommen, sofort auf die gesamte Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur GKV allein tragen. Und dies neben dem Beitrag aus der gesetzlichen Rente. Jens Spahn, Gesundheitsminister, hat mehrere Vorschläge gemacht, die die Beitragspflicht ändern können.

Die drei Vorschläge zur Änderung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten durch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zielen darauf ab, dass es eine völlig neue Rechtslage geben kann. Mit unterschiedlichen Inhalten. Eines, so stellte der Minister aber klar, wird es nicht geben, eine rückwirkende Änderung der Beitragspflicht ab 2004 mit der Herstellung des halben Beitragssatzes. Dies würde Unsummen an Milliarden kosten. Deshalb kann die Regelung nur für die Zukunft gedacht sein.

Zur Geschichte: 2004 wurde der allgemeine Beitragssatz auf Versorgungsbezüge im § 240 SGB V eingeführt. Zuvor war es bei Betriebsrenten der halbe Beitragssatz. Einmalauszahlungen waren damals beitragsfrei. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt im Jahr ca. 6 Milliarden Euro an diesen beitragspflichtigen Einkommen aus Betriebsrenten ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragspflicht nach den gesetzlichen Regelungen für rechtmäßig erklärt!

Drei Vorschläge zur Änderung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten: Vorschlag Nummer eins

Wer heute mehr als den Freibetrag 152,25 Euro Betriebsrente bekommt, muss aus der gesamten Rente den vollen Beitragssatz an GKV-Beiträgen zahlen. Dies wirkt wie ein Fallbeil. Wenn die Rente nur mit einem Cent über der Freigrenze liegt, wird es für den Versicherten teuer und dies für lange Zeit.

Tarifoptimierer genau auswählen

Von solchen Beratern gibt es in Deutschland nicht wirklich viele! Daher ist bei der Auswahl der Angebote für eine Tarifoptimierung Vorsicht geboten und man sollte sich über die Berater genau informieren.

Deshalb wäre als Variante 1 die Einführung eines generellen Freibetrages möglich. Dieser würde ca. 1 Milliarde Euro kosten, so die Andeutung durch den Bundesminister.

Drei Vorschläge zur Änderung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten: Vorschlag Nummer zwei die Gleitzone

Als zweiten Vorschlag könnte eine Art Gleitzone in Betracht kommen. Alle den heutigen Grenzbetrag überschreitenden Einnahmen würden dann nicht nach dem Fallbeilprinzip voll verbeitragt, sondern wie in der Gleitzone beim Midijob stetig ansteigen. Dabei würde eine generelle Freigrenze von 200 € der Beginn der generellen Beitragspflicht sein. Die Gleitzone würde dann bei 350€ enden. Kosten für die Krankenkassen ca. 600 Millionen Euro.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen fordert auch den halben Beitragssatz bei Betriebsrenten!

Drei Vorschläge zur Änderung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten: Vorschlag Nummer drei

Dieser Vorschlag geht am weitesten. Die Wiederherstellung der Rechtslage wie bis zum 31.12.2004, mit der Wiedereinführung des halben Beitragssatzes. Dies bedarf also einer Gegenfinanzierung von ca. 2,5 Milliarden Euro. Dafür sollen die Beiträge des Bundes für ALG-II Bezieher dauerhaft pauschal um 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden.

Fazit!

Das der Bundesminister Spahn diese Vorschläge macht, ist gut. Denn sie zeigen, dass sie in die richtige Richtung gehen. Eine Illusion dürfte sein, dass sämtliche gezahlten Beiträge (halber Beitrag) seit 2004 zurückzuerstatten wären. Kein Mensch kann dies bezahlen. Deshalb wäre einer der Vorschläge mit Sicherheit für die Zukunft zu überdenken und würde auch vielen Millionen Betroffenen eine deutliche Entlastung bringen. Daneben auch die Akzeptanz der Betriebsrente in der Bevölkerung stärken.

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