Massiver Beitragsschock bei der privaten Pflegeversicherung beim privaten Pflegeversicherer Debeka. Diese hebt den Tarif PVN zum 01.01.2019 mal locker um 42,5 Prozentpunkte an. Als Begründung schiebt die Debeka das PpSG vors Loch. Und zwar schon mal ganz schnell und fix, obwohl dieses Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten ist. Für die privat Versicherten bedeutet dies eine massive Anhebung des monatlichen Beitrags zur Pflegeversicherung. Die Höhe des Anteils des Pflegebeitrags an der gesamten Monatsprämie ist ähnlich wie bei Beitragsanteil der Arbeitnehmer am Beitragssatz zur gesetzlichen Pflege sicher nicht hoch. Aber darum geht es nicht. Letztlich wird dieser Beitragsteil im Verhältnis zum Gesamtaufkommen, welches der private Versicherte zu zahlen, deutlich erhöht. Wissenswertes zum Thema Prämienerhöhungen der PKV können Sie hier nachlesen!
Im Gegensatz dazu zahlen die gesetzlich Versicherten in der Pflege ab dem 01. Januar 2019 „nur“ 0,5 Prozentpunkte mehr Beitrag zur monatlichen Pflege. So sieht es der Gesetzesentwurf des BSAG des Ministers Spahn vor. Mit jährlichen Mehrausgaben der Beitragszahler um ca. 7 Milliarden Euro.
Die Debeka führt in ihrem Prämienerhöhungsschreiben an, dass zum 01.01.2019 das PpSG in Krafttreten soll und die Arbeitssituation von Pflegekräften und die Versorgung Pflegebedürftiger verbessert werden. So ist geplant ab Januar 2019 ca. 13.000 neue Pflegekräfte eingestellt werden. Daneben noch andere Gründe. Die Kosten hierfür müssen die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung (PPV) tragen. Außerdem gebe ihr der Gesetzesentwurf ein Sonderanpassungsrecht für die Beiträge zur PPV. Ein unabhängiger Treuhänder habe die Beitragsänderungen geprüft und ihnen zugestimmt. So im Wesentlichen der Begründungsvorgang zur Beitragserhöhung 2019 in der Pflege. Wie die Prämienerhöhung im Detail berechnet und begründet wird, lässt die Debeka völlig offen!
Gegen die Beitragserhöhung der Debeka werden sicher wieder einige Versicherte klagen. Die Erklärungen der Versicherung sind völlig intransparent und für den einzelnen Betroffenen nicht nachvollziehbar. Insbesondere das Thema des unabhängigen Treuhänders wird sicher die Klagebereitschaft fördern. In Kürze ist zu dieser Frage, ob eine Treuhänder tatsächlich unabhängig sein soll, der Bundesgerichtshof in der letzten Instanz entscheiden.
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