Private Kranken­kasse spioniert Kunden aus

Ein Bericht von rentenbescheid24.de

Wer es nicht glaubt, kann nachlesen. Die Gothaer Versicherung spionierte einen eigenen Kunden aus, um diesen dann fristlos zu kündigen. Die Methoden, die hier angewandt werden, erinnern an Methoden von Geheimdiensten. Mit GPS-Trackern werden Autos verwanzt. Alles nur um zu beweisen, dass der Kunde angeblich Leistungsmissbrauch betreibt. Ein Grund mehr darüber nachzudenken, die private Krankenversicherung zu verlassen und in die gesetzliche KV zu wechseln.

Die private Krankenkasse spioniert Kunden aus. Dies ist offensichtlich kein Einzelfall. Der betroffene Versicherte war jahrelang bei der Gothaer Versicherung privat krankenversichert. Er erlitt 2016 einen Schlaganfall. Er bekam zusätzlich noch Depressionen. Nach längerer Zeit traute er sich zu wieder zu arbeiten. Dies stimmte er mit seinen Ärzten ab. Er sollte es langsam angehen lassen. Deshalb ließ er sich immer wieder in Pausen krankschreiben. Die Gothaer Versicherung schien diese Regelung zu akzeptieren. Er arbeitete in seinem Geschäft/ Bistro, bis eine Mitarbeiterin der Gothaer Versicherung bei ihm erscheint und nur mal so mit ihm redete. 2 Wochen später kam die fristlose Kündigung.

 

Private Krankenkasse spioniert Kunden aus: GPS Tracker am Auto

Angeblich hätte er die Gothaer Versicherung hintergangen. So die Kündigung. Er ging gegen die Kündigung vor und zog vor Gericht. Jetzt kam der 55- Seitenbericht der Gothaer Versicherung zum Vorschein. Und zwar von einer Detektei, die durch die Gothaer Versicherung beauftragt wurde. Handybilder, Fotos von ihm, von seiner Wohnung von seinen Bekannten, ein vollständiges Bewegungsprofil und so weiter. Sogar seine Frau wurde voll durchleuchtet. Sie wurde in ihrem eigenen Auto verfolgt, obwohl sie mit seiner Versicherung nichts zu tun hatte. Sogar Bilder von seinem Arzterminen fand er in diesem Bericht.

Bei einer Autoreparatur fand die Werkstatt auch noch einen Peilsender an seinem Auto. Dem Versicherten platzte der Kragen. Er stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Seine Vermutungen bestätigten sich dann schnell. Bei einer Hausdurchsuchung bei der Detektei wurden entsprechende Unterlagen gefunden, welche im vorgenannten Prozess dazu führten, dass die Gothaer Versicherung der Bericht offenlegen musste.

 

Private Krankenkasse spioniert Kunden aus: Rechtswidrige Verhaltensweisen

Das Krankenkassen ihre Kunden im Bedarfsfalle ausspionieren oder überwachen lassen, wegen Leistungsmißbrauchs oder Betrugs ist nichts Neues. Neu ist nur die Dimension dieses Falles. Grundsätzlich ist die Versicherung nur bei einem nachweisbaren berichtigten Interesse berechtigt, mittels Überwachung eines Versicherten, in seinem persönlichen Lebensbereich einzugreifen. Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat im Jahr 2013 schon geurteilt, dass das Anhängen eines GPS-Trackers durch eine Detektei an dem Fahrzeug einer Zielperson strafbar ist, Urteil vom 04.06.2013, Aktenzeichen: 1 StR 32/13. Dabei liegen massive Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz

Das Landgericht Berlin, welches den vorliegenden Fall wegen der Gothaer Versicherung zu prüfen hatte, stützte sich auf eine Entscheidung des BGH von 2009. Das Landgericht Berlin gab dem Versicherten Recht, die Kündigung war unwirksam. Es lagen nicht begründbare Eingriffe in seinem Persönlichkeitsrecht durch die Detektei und die Gothaer Versicherung vor. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, droht der Gothaer Versicherung und dem oder der Mitarbeiterin ein juristisches Nachspiel vor dem Strafrichter, welche diese Maßnahme in Auftrag gegeben haben.

 

Fazit

Die Methoden der privaten Versicherer werden rüder. Um Geld zu sparen, werden Billig­detekteien beauftragt, die sich offensichtlich mit der Rechtslage nicht auskennen. Nur in ganz eng begrenzten Fällen ist eine Überwachung möglich. Dazu muss aber ein begründbarer Anfangsverdacht gegen den Versicherten vorliegen. Unser Tipp an die Versicherten, auf der einen Seite darf man sich so etwas nicht gefallen lassen. Im Zweifel die Staats­anwaltschaft einschalten und schnell handeln um Beweise zu sichern, auf der anderen Seite wäre dies Grund genug der privaten Versicherung den Rücken zu kehren.

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