Ein Bericht von rentenbescheid24.de
Die private Krankenkasse spioniert Kunden aus. Dies ist offensichtlich kein Einzelfall. Der betroffene Versicherte war jahrelang bei der Gothaer Versicherung privat krankenversichert. Er erlitt 2016 einen Schlaganfall. Er bekam zusätzlich noch Depressionen. Nach längerer Zeit traute er sich zu wieder zu arbeiten. Dies stimmte er mit seinen Ärzten ab. Er sollte es langsam angehen lassen. Deshalb ließ er sich immer wieder in Pausen krankschreiben. Die Gothaer Versicherung schien diese Regelung zu akzeptieren. Er arbeitete in seinem Geschäft/ Bistro, bis eine Mitarbeiterin der Gothaer Versicherung bei ihm erscheint und nur mal so mit ihm redete. 2 Wochen später kam die fristlose Kündigung.
Angeblich hätte er die Gothaer Versicherung hintergangen. So die Kündigung. Er ging gegen die Kündigung vor und zog vor Gericht. Jetzt kam der 55- Seitenbericht der Gothaer Versicherung zum Vorschein. Und zwar von einer Detektei, die durch die Gothaer Versicherung beauftragt wurde. Handybilder, Fotos von ihm, von seiner Wohnung von seinen Bekannten, ein vollständiges Bewegungsprofil und so weiter. Sogar seine Frau wurde voll durchleuchtet. Sie wurde in ihrem eigenen Auto verfolgt, obwohl sie mit seiner Versicherung nichts zu tun hatte. Sogar Bilder von seinem Arzterminen fand er in diesem Bericht.
Bei einer Autoreparatur fand die Werkstatt auch noch einen Peilsender an seinem Auto. Dem Versicherten platzte der Kragen. Er stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Seine Vermutungen bestätigten sich dann schnell. Bei einer Hausdurchsuchung bei der Detektei wurden entsprechende Unterlagen gefunden, welche im vorgenannten Prozess dazu führten, dass die Gothaer Versicherung der Bericht offenlegen musste.
Das Krankenkassen ihre Kunden im Bedarfsfalle ausspionieren oder überwachen lassen, wegen Leistungsmißbrauchs oder Betrugs ist nichts Neues. Neu ist nur die Dimension dieses Falles. Grundsätzlich ist die Versicherung nur bei einem nachweisbaren berichtigten Interesse berechtigt, mittels Überwachung eines Versicherten, in seinem persönlichen Lebensbereich einzugreifen. Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat im Jahr 2013 schon geurteilt, dass das Anhängen eines GPS-Trackers durch eine Detektei an dem Fahrzeug einer Zielperson strafbar ist, Urteil vom 04.06.2013, Aktenzeichen: 1 StR 32/13. Dabei liegen massive Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz
Das Landgericht Berlin, welches den vorliegenden Fall wegen der Gothaer Versicherung zu prüfen hatte, stützte sich auf eine Entscheidung des BGH von 2009. Das Landgericht Berlin gab dem Versicherten Recht, die Kündigung war unwirksam. Es lagen nicht begründbare Eingriffe in seinem Persönlichkeitsrecht durch die Detektei und die Gothaer Versicherung vor. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, droht der Gothaer Versicherung und dem oder der Mitarbeiterin ein juristisches Nachspiel vor dem Strafrichter, welche diese Maßnahme in Auftrag gegeben haben.
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