Ein Bericht von rentenbescheid24.de
Ein erfolgreicher Wechsel aus der PKV in die GKV realisiert. So die einfache Nachricht vom Online-Beratungsportal von rentenbescheid24.de.
Der Rentner war in der privaten Krankenversicherung kranken-und pflegeversichert. Er erhielt eine monatliche Altersrente inklusive Zuschuss zur Krankenversicherung von knapp über 800€. Für die private Krankenversicherung musste er zuletzt auch über 800€ monatlich zahlen. Ohne seine Ehefrau und den Einnahmen aus einer kleinen monatlichen Vermietung hätte unser Mandant längst schon die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Oder er hätte den Notlagentarif angesteuert. Privates Vermögen war wegen der hohen Beitragsleistungen schon fast aufgebraucht.
Er suchte den Rat und Hilfe wegen eines Wechsels aus der privaten KV in die GKV. Nach einer Terminvereinbarung hat zuerst unser Rentenberater Peter Knöppel und im folgenden Frau Rechtsanwältin N. Kirschner unseren Mandanten beraten und betreut. Grundsätzlich haben wir nicht versprochen, sondern nach einer handhabbaren Lösung gesucht, wie ein Wechsel gelingen kann. Und zwar ohne das Gesetz zu umgehen, sondern die Lücken und die Varianten auszunutzen.
Klar, man hätte den Wechsel auch über das europäische Ausland suchen können. Dies wäre aber nur mit einem Umzug und einer möglichen Arbeitsaufnahme in einem EU-Land möglich, welches eine Pflichtversicherung auch für Rentner anbietet oder gewährleistet. Dann mit dem zwingenden Hintergrund für mindestens 1 Jahr dort versichert zu sein.
Somit blieb nur der Weg über die Familienversicherung der Ehefrau unseres Mandanten. Und genau hier gab es die Schwierigkeiten, die nichts für schwache Nerven sind. Zum einen ist sicherzustellen, dass das monatliche Einkommen des Antragstellers nicht höher als 450€ ist. Nach dem unser Mandant genau dies nachweisen konnte, war die Aufnahme in die Familienversicherung gewährleistet. Und zwar über den Weg einer Teilrente. 4 Monate später nahm er dann einen Minijob auf und meldete dies bei der Krankenversicherung seiner Ehefrau. Diese stellte dann das Ende der Familienversicherung fest und bot ihm gleichzeitig die nahtlose Weiterversicherung in der freiwilligen gesetzlichen KV an. Die Weiterversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V setzt keine besonderen Wartezeiten, wie bei der normalen freiwilligen KV, voraus. Er bekam er seinen Beitragsbescheid und staunte nicht schlecht. Er muss „nur“ KV-Beiträge inklusive Pflegeversicherung von knapp 200€ monatlich zahlen.
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