Ein Bericht von rentenbescheid24.de
Soloselbstständige können wegen Corona aus der PKV in die GKV wechseln! Und nicht nur Soloselbstständige, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Corona weniger Arbeiten können oder in die Arbeitslosigkeit gehen müssen. Hier ein kleiner Überblick, über die aktuelle Lage.
Für Selbstständige, die unter 55 Jahre alt sind, und wegen Auftragsmangel (verursacht durch Corona), ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, ist ein Wechsel in die gesetzliche KV fast „gar“ kein Problem. Hier genügt es, wenn der Betroffene sich eine abhängige Beschäftigung sucht und einen monatlichen Verdienst von 450,01 € hat. Dann besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 SGB V. Wenn der Versicherte später wieder sich selbstständig machen möchte, dann muss er mindestens 3 Monate und 1 Tag zuvor in der GKV versichert gewesen sein, um dann als Selbstständiger nahtlos in die Anschlussversicherung in der freiwilligen Versicherung in der GKV versichert zu sein.
Wer als Arbeitnehmer unter 55 Jahre alt ist und in Kurzarbeit geht, kann nicht in die GKV wechseln. Es wäre nur die Möglichkeit gegeben, eine Brückenteilzeit zu machen oder aber in die Arbeitslosgkeit zu gehen. Die Option Arbeitslosigkeit und Beginn einer Versicherungspflicht gilt nur dann, wenn der Betroffene unter 55 Jahre alt ist. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können auch eine Pflegeauszeit nutzen oder die Arbeitszeit dauerhaft reduzieren.
Ohne Zweifel: Soloselbstständige sind wegen der Corona-Krise oft schlimm dran. Keine Aufträge, keine Jobs und kein Einkommen. Dann lohnt es sich jeden Monat richtig Geld wegen der PKV-Prämie zu sparen. Wer als Soloselbstständiger mit einem gesetzlichen krankenversicherten Ehepartner verheiratet ist, kann über deren Familienversicherung gesetzlich krankenversichert werden. Und zwar kostenfrei. Voraussetzung ist, dass der Soloselbstständige aktuell (2021) kein monatliches Gesamteinkommen von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße erreicht. Dann ist ein Wechsel defacto kein Problem. Das Lebensalter des Soloselbstständigen spielt keine Rolle!
Ja, ich bin selbstständig und will aus der PKV in die GKV wechseln!
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