Die drei Vorschläge zur Änderung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten durch den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zielen darauf ab, dass es eine völlig neue Rechtslage geben kann. Mit unterschiedlichen Inhalten. Eines, so stellte der Minister aber klar, wird es nicht geben, eine rückwirkende Änderung der Beitragspflicht ab 2004 mit der Herstellung des halben Beitragssatzes. Dies würde Unsummen an Milliarden kosten. Deshalb kann die Regelung nur für die Zukunft gedacht sein.
Zur Geschichte: 2004 wurde der allgemeine Beitragssatz auf Versorgungsbezüge im § 240 SGB V eingeführt. Zuvor war es bei Betriebsrenten der halbe Beitragssatz. Einmalauszahlungen waren damals beitragsfrei. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt im Jahr ca. 6 Milliarden Euro an diesen beitragspflichtigen Einkommen aus Betriebsrenten ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragspflicht nach den gesetzlichen Regelungen für rechtmäßig erklärt!
Wer heute mehr als den Freibetrag 152,25 Euro Betriebsrente bekommt, muss aus der gesamten Rente den vollen Beitragssatz an GKV-Beiträgen zahlen. Dies wirkt wie ein Fallbeil. Wenn die Rente nur mit einem Cent über der Freigrenze liegt, wird es für den Versicherten teuer und dies für lange Zeit.
Von solchen Beratern gibt es in Deutschland nicht wirklich viele! Daher ist bei der Auswahl der Angebote für eine Tarifoptimierung Vorsicht geboten und man sollte sich über die Berater genau informieren.
Deshalb wäre als Variante 1 die Einführung eines generellen Freibetrages möglich. Dieser würde ca. 1 Milliarde Euro kosten, so die Andeutung durch den Bundesminister.
Als zweiten Vorschlag könnte eine Art Gleitzone in Betracht kommen. Alle den heutigen Grenzbetrag überschreitenden Einnahmen würden dann nicht nach dem Fallbeilprinzip voll verbeitragt, sondern wie in der Gleitzone beim Midijob stetig ansteigen. Dabei würde eine generelle Freigrenze von 200 € der Beginn der generellen Beitragspflicht sein. Die Gleitzone würde dann bei 350€ enden. Kosten für die Krankenkassen ca. 600 Millionen Euro.
Dieser Vorschlag geht am weitesten. Die Wiederherstellung der Rechtslage wie bis zum 31.12.2004, mit der Wiedereinführung des halben Beitragssatzes. Dies bedarf also einer Gegenfinanzierung von ca. 2,5 Milliarden Euro. Dafür sollen die Beiträge des Bundes für ALG-II Bezieher dauerhaft pauschal um 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden.
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