Personen über 55, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert gewesen sind, gelten als versicherungsfrei. So sagt es § 6 Absatz 3 a SGB V. Diese Versicherungsfreiheit verhindert einen Beitritt in die GKV.
Trotzdem ist ein Wechsel in die GKV möglich. Entscheidend hierfür sind die im 2. Satz dieses Absatzes beschriebenen Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit. Diesen zufolge gelten Personen nur als versicherungsfrei, sollten sie mindestens die Hälfte dieser 5 Jahre:
gewesen sein. Privat krankenversichert zu sein, bedeutet aber keine Versicherungsfreiheit nach dem SGB V. Allein auf Grund einer Mitgliedschaft in der PKV gelten Sie folglich nicht als versicherungsfrei. Unter diesen Umständen ist ein Wechsel in die GKV, v.a. wenn Sie bereits mehrere Jahre eine Altersrente beziehen, grundsätzlich möglich.
Welche weiteren Voraussetzungen es gibt, um beispielsweise Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden finden Sie unter diesem LINK.
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