Wechsel als Angestellter

Als Angestellter die Vorzüge und niedrigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.

Im Alter keine hohen Beiträge zahlen

Profitieren Sie im Rentenalter von den niedrigen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse.

In vollem Umfang abgesichert in der GKV

Als Rentner einen hohen Standard bei der medizinischen Behandlung sichern.

Tarifwechsel innerhalb der PKV

Manchmal reicht bereits ein Tarifwechsel innerhalb der PKV, für geringere Beiträge bei nahezu gleichem Versicherungsschutz





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Wechsel von Angestellten in die gesetzliche Krankenkasse

Die Möglichkeiten des Wechsels von Arbeitnehmern in die GKV unterscheidet im Wesentlichen zwischen Angestellten unter 55 Jahre und über 55 Jahre. Zudem wird unterschieden zwischen privat krankenversichert und freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Wechsel von Arbeitnehmern in die gesetzliche Krankenversicherung unterhalb des 55. Lebensjahres

Hier gestaltet sich der Wechsel oder die Rückkehr von privat Versicherten häufig am einfachsten.

Zwingend gesetzlich vorgesehen ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Jahreseinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, rutscht. Der Arbeitnehmer wird so “automatisch“ wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 

Zwei Varianten sieht das Gesetz bei der Veränderung des Einkommens vor:

→  die Jahresentgeltgrenze wird durch eine Minderung des Arbeitsentgeltes nicht mehr überschritten (Einkommensreduzierung, Arbeitszeitreduzierung),

→  das Arbeitseinkommen des Arbeitsnehmers ist niedriger als die aktuelle Jahresentgeltgrenze

 

Sie möchten wissen, wie Sie auf einfachem Weg und ohne Hürden zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung kommen?

Unsere Anwälte und gerichtlich zugelassene Rentenberater beraten Sie!

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Wechsel von Arbeitnehmern in die gesetzliche Krankenversicherung oberhalb des 55. Lebensjahres

Wer als Arbeitnehmer über 55 Jahre alt ist, hat es deutlich schwerer in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Aber es ist nicht aussichtslos, auch im Alter von über 55 Jahren kann der Wechsel gelingen!

Voraussetzung dafür ist, dass in den 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Bereits 1 Tag ist dabei ausreichend

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn der Ehepartner mindestens in der Hälfte dieses Zeitraumes ( 2 Jahre und 6 Monate) krankenversicherungsfrei war (zB. Beamter) oder von der Krankenversicherungspflicht befreit war oder im Hauptberuf selbstständig tätig war.

Ja, ich bin über 55 Jahre und möchte genau wissen, wie ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann!