Als Angestellter die Vorzüge und niedrigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.
Profitieren Sie im Rentenalter von den niedrigen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Als Rentner einen hohen Standard bei der medizinischen Behandlung sichern.
Manchmal reicht bereits ein Tarifwechsel innerhalb der PKV, für geringere Beiträge bei nahezu gleichem Versicherungsschutz
Die Möglichkeiten des Wechsels von Arbeitnehmern in die GKV unterscheidet im Wesentlichen zwischen Angestellten unter 55 Jahre und über 55 Jahre. Zudem wird unterschieden zwischen privat krankenversichert und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Hier gestaltet sich der Wechsel oder die Rückkehr von privat Versicherten häufig am einfachsten.
Zwingend gesetzlich vorgesehen ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Jahreseinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, rutscht. Der Arbeitnehmer wird so “automatisch“ wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
→ die Jahresentgeltgrenze wird durch eine Minderung des Arbeitsentgeltes nicht mehr überschritten (Einkommensreduzierung, Arbeitszeitreduzierung),
→ das Arbeitseinkommen des Arbeitsnehmers ist niedriger als die aktuelle Jahresentgeltgrenze
Wer als Arbeitnehmer über 55 Jahre alt ist, hat es deutlich schwerer in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Voraussetzung dafür ist, dass in den 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Bereits 1 Tag ist dabei ausreichend
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn der Ehepartner mindestens in der Hälfte dieses Zeitraumes ( 2 Jahre und 6 Monate) krankenversicherungsfrei war (zB. Beamter) oder von der Krankenversicherungspflicht befreit war oder im Hauptberuf selbstständig tätig war.