Auch als Rentner die Vorzüge und niedrigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.
Profitieren Sie im Alter von den niedrigeren Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Raus aus dem Notlagentarif der privaten Versicherung, rein in die gesetzliche Krankenkasse
Manchmal reicht bereits ein Tarifwechsel innerhalb der PKV, für geringere Beiträge bei nahezu gleichem Versicherungsschutz
Rentner können auch in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner wechseln. Es geht hauptsächlich um privat krankenversicherte und freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner.
Die Rückkehr von privat Versicherten Rentnern in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Eine Ersparnis bis über 100.000€ und mehr ist keine Seltenheit.
Viele privat krankenversicherte Rentner klagen über die extrem hohe Beitragslast für die monatlichen Krankenversicherungsprämien im Rentenalter. Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung kostet 2017 monatlich 682,95€. Dafür erhalten Rentnerinnen und Rentner die gleiche ärztliche Versorgung, wie die diejenigen Rentnergruppen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert sind. Und dies für einen GKV-Beitrag von zurzeit 7,3%. Bei einer Monatsrente von 1000€ macht dies genau 73€ Monatsbeitrag für die GKV. Den gleichen Betrag bezahlt die deutsche Rentenversicherung an die Krankenkasse des Rentners.
Lesen Sie unseren aktuellen Fall aus der Praxis:
Die Rückkehr von privat versicherten Rentnern in die gesetzliche Krankenversicherung über die Familienversicherung in eine freiwillige gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich!
Jeder gesetzliche Rentenversicherter, der privat krankenversichert ist und in Zukunft seine Altersrente beanspruchen möchte, kann versuchen über eine Teilrente in die GKV zurückzukehren. Niemand ist verpflichtet, seine Altersrente als Vollrente in Anspruch zu nehmen. Bezieht er eine Teilrente in einer bestimmten monatlichen Größe, so hätte er möglicherweise Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Familienversicherung seines Ehe-oder eingetragenen Lebenspartners. Ist er dort versichert, so kann er bei Erhöhung der Monatsrente auf die Vollrente nahtlos in eine freiwillige gesetzliche Versicherung wechseln. Der Nachteil des Verlustes von Rentenleistungen wird durch die Ersparnis von hohen PKV-Prämien schnell ausgeglichen.
Seit dem 01.08.2017 besteht für geschätzt 800.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland die Möglichkeit über die Neuregelung der Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Und man kann dabei richtig viel Geld sparen!
Betroffen sind sowohl privat krankenversicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner. Die Neuregelung besagt, dass seit dem 01.08.2017 für jedes Kind, Stiefkind, Pflegekind oder adoptierte Kind, welches dem Rentner vor seinem Rentenantrag zuzuordnen ist, pauschal 3 Jahre Erziehungszeiten in die Vorversicherungszeit gutgeschrieben werden. Ob Sie das Kind tatsächlich erzogen haben, spielt dabei keine Rolle. So kann es gut sein, dass der Wechsel oder die Rückkehr in die GKV allein über diese Regelung erreicht wird.
Für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner ergibt sich ein erhebliches Einsparpotential an Prämien. Selbst wenn man in Betracht zieht, dass der Rentner ab dem 01.08.2017 rückwirkend Beitragszuschüsse an die deutsche Rentenversicherung zurückzahlen müsste, rechnet sich die Chance des Wechsels.
Dennoch sollte auch sorgfältig geplant werden. So auch der Übergang von der PKV in die GKV, wenn zwischenzeitlich die PKV für Arztleistungen aufgekommen ist.
Die Krankenkasse des freiwillig gesetzlich Versicherten nimmt Sie bei Rentenantrag als Pflichtmitglied auf, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
Hat der Rentenantragsteller seine Vorversicherungszeit (9/10 Belegung) für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt, so muss seine Krankenversicherung seine freiwillige Mitgliedschaft in einer Pflichtmitgliedschaft mit deutlich günstigeren Beiträgen umwandeln. Nicht in jedem Falle gelingt dies aber. Für die Vorversicherungszeit sind auch eventuelle Versicherungszeiten mit Tätigkeiten im Ausland wichtig.
Ist der Ehe-oder Lebenspartner verstorben kann sich aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht des Verstorbenen ein Anspruch auf Übernahme in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner ergeben.
Der Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist Planungsarbeit. Nur eine sorgsame Prüfung und Abwägung aller Umstände geben Ihnen die notwendige Sicherheit, ob der Wechsel in die GKV klappen kann. Dabei können Sie zum Teil viele tausend Euro an Versicherungsprämien sparen und sorgenfrei in die Zukunft blicken. Worauf warten Sie noch?