Wer kann es eigentlich? – Wechsel von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicher­ung

Jedes Jahr erhöhen sich die Prämien in der privaten Krankenversicherung!
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de und deren Initiative www.krankenkasse-wechsel-dich.de haben durch hunderte von Beratungen und Vertretungen im Wechsel von der PKV in die GKV reichhaltige berufliche Erfahrungen. Nutzen Sie diese Erfahrungen und lassen Sie sich durch uns beraten oder wenn Sie wünschen gleich im Wechsel vertreten!

 

Der Wechsel aus der PKV in die GKV ist nicht einfach! Der Wechsel muss gut durchdacht werden. Viele Hürden und Hindernisse sind zu umschiffen! Dabei ist es extrem wichtig, dass Sie uns, als Ihre fachlich versierten Berater, umfassend über Ihre persönliche Situation aufklären. Wir können Ihnen dann im Detail sagen, ob ein Wechsel machbar ist! Und wenn er möglich ist, wie es funktionieren kann! Es gibt hierbei keine Tricks und kein Schwarz oder Weiß. Sondern immer im Blick Ihr persönlicher Einzelfall und Ihre privaten, beruflichen und familiären Besonderheiten!

 

Wechsel aus der PKV in die GKV: Welche Varianten des Wechsel aus der PKV in die GKV gibt es eigentlich?

Es gibt wie immer viele Wege, so auch für den Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.  Folgende Varianten des Wechsels sind denkbar (Aufzählung nicht abschließend):

 

Wechsel aus der PKV in die GKV über 55 Jahre

  1. Wechsel als Angesteller oder Arbeitnehmer unter 55 Jahren durch Versicherungsfall Arbeitslosigkeit (Ausnahme Kurzarbeit) oder Hartz IV,

  2. Wechsel als Selbstständiger über 55 Jahre,

  3. Wechsel als Bezieher einer gesetzlichen Rente über 55 Jahre (Altersrente, Witwen-oder Witwerrente),

  4. Wechsel auf Grund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten seit dem 01.08.2017 aus der PKV in die Krankenpflichtversicherung der Rentner,

  5. Wechsel als Rentner in die Familienversicherung des Ehegatten oder bei eingetragener Lebenspartnerschaft,

  6. Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Familienversicherung,

  7. Wechsel über die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit im Ausland oder Wohnortwechsel in ein Ausland, in dem eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht und

  8. Der Wechsel aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in eine Krankenpflichtversicherung oder KVdR.

  9. Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des privaten Krankenversicherungsvertrages,

 

Wechsel aus der PKV in die GKV unter 55 Jahre

  1. Wechsel als Angesteller oder Arbeiter unter 55 Jahren,

  2. Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze,

  3. Wechsel als Angestellter oder Arbeiter unter 55 Jahre mit Brückenteilzeit,

  4. Wechsel PKV in GKV durch Widerruf des privaten Krankenversicherungsvertrages,

  5. Wechsel als Angestellter oder Arbeiter durch Entgeltanteilen für die betriebliche Altersvorsorge,

  6. Wechsel als Selbstständiger oder gesellschafter Geschäftsführer unter 55 Jahren,

  7. Wechsel als Schwerbehinderter Mensch bis zu 45 Jahre (Ausnahme je Satzung der gesetzlichen Krankenkasse),

  8. Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Familienversicherung,

  9. Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Elternzeit,

  10. Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen Verringerung der Arbeitszeit wegen Pflege eine nahen Angehörigen (Pflegeauszeit),

  11. Wechsel über die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit im Ausland oder Wohnortwechsel in ein Ausland, in dem eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht,

  12. Wechsel Studenten aus der PKV in die GKV,

  13. Wechsel in die GKV über einen Bundesfreiwilligendienst (BFD),

  14. Wechsel als Angestellter oder Arbeiter wegen eines Sabbatjahrs – Auszeit von der Arbeit, und

  15. Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung für Bürgerinnen und Bürger, die vor oder nach der Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland keine Krankenversicherung mehr hatten,

Sicher gibt es noch andere Möglichkeiten und Varianten, wie ein Wechsel für bestimmte Personenkreise gelingen kann. In einigen Fällen gibt es auf Grund des Gesetzes aber keine realistische Chance zu wechseln. Dies sind zum Beispiel Konstellationen in denen ein Ehegatte Beamter ist und der andere, der wechseln will, über 55 Jahre alt ist. Dies herauszufinden, ist sicher nicht einfach. Deshalb sind wir auf Ihre Informationen angewiesen.

Wechsel aus der PKV in die GKV: Informationen und Daten sind das A und O

 

Ihre persönlichen Daten und Informationen sind für eine fundierte Beratung oder Vertretung im Wechsel wichtig. So ist das Lebensalter nur ein wichtiges Bindeglied in der Informationskette. So kann es sich für Sie zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht rechnen, aus der PKV in die GKV zu wechseln (sogar wenn dies real möglich wäre). Nämlich dann, wenn Sie über Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. Und damit als späteres freiwilliges Mitglied in der GKV die Höchstbeiträge zahlen. Welche finanziell nicht ohne sind! Oder es kann wichtig sein, ob Sie sich gegenüber der letzten gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Dies und vieles mehr! Ihre Daten geben uns ein Bild von dem, was für Sie durch das Gesetz (SGB V) möglich ist, um aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

 

Wechsel aus der PKV in die GKV: Unsere jahrelangen Erfahrungen helfen vielen Menschen

Einfach zu sagen: „Ja, es wird schon klappen!“ ist naiv und kann Ihnen sogar großen Schaden anrichten. Die Rentenberater und Rechtsanwälte sind auf Grund ihrer beruflichen Erfahrungen und den sich ständig änderten Rechtslagen in der Lage, Ihre Fragen zum Thema Wechsel aus der PKV in die GKV zu beantworten. Allein in den letzten 3 Jahren seit 2017 hat sich vieles in der Rechtslage geändert. Nur allein die Rechtsänderung bei der Anrechnung der Kinderziehungszeiten seit dem 01.08.2017 und deren Neuänderung im Jahr 2019 mit dem Terminservicegesetz hat viel Schwung in den Bereich des Wechsel aus der PKV in die GKV gebracht. Oder die sich ständig änderten Rundschreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen! Aber am wichtigsten ist immer der Blick in das Gesetz, welches uns die notwendigen Antworten auf Ihre Fragen gibt! Nutzen Sie daher unsere jahrelange Berufserfahrung im Bereich Wechsel / Übertritt aus der PKV in die GKV. Eines sollte Ihnen aber klar sein, einfach wird es in den meisten Fällen nicht werden!

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