Als Student: Raus aus der PKV, zurück in die GKV

Wechsel PKV in GKV unter 55 Jahre

Zurück in die GKV als Student

Als Student sind Sie nach § 5 SGB V grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Von der Versicherungspflicht befreit? Auch dann gibt es Möglichkeiten als Student aus der PKV in die GKV zu wechseln.

Eine Möglichkeit besteht darin, eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden in der Woche aufzunehmen. Liegt Ihr Verdienst dabei unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie als Student sofort in der GKV versichert.

Des Weiteren gilt seit 01.01.2020 eine neue Rechtslage für privat versicherte Studenten. Dieser zufolge rutschen Studenten, die unter 30 Jahre alt sind und mehr als 14 Fachsemester studiert haben ebenfalls automatisch in die GKV. Dies gilt nur, falls Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind.

Begriffe
kurz
erklärt

Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze

Sie stellt eine gesetzliche Grenze dar. Wer ein jährliches Arbeitsentgelt erhält, das über diese Grenze hinausgeht, ist nach § 6 Sozialgesetzbuch Nr. 5 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. In diesem Fall kann man entscheiden, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, oder sich privat versichern zu lassen.
Die Jahresentgeltgrenze wird jedes Jahr neu berechnet. Dabei wird zwischen der allgemeinen und besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden. Letztere gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits in einer privaten Krankenversicherung waren.

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