Wechsel aus der PKV in die GKV als Selbst­ständiger

Eine der möglichen Wechsel-Varianten für Versicherte, die unter 55 Jahre alt sind

Voraussetzungen für den Wechsel aus der PKV in die GKV als Selbstständiger

Der Wechsel in die GKV als hauptberuflich Selbstständiger ist aufgrund von § 5 Absatz 5 SGB V nur begrenzt möglich. Wann diese Tätigkeit als hauptberuflich anzusehen ist, wird hier sehr eng umgrenzt.

Wie ist der Wechsel in die GKV als Selbstständiger möglich?

Der Weg besteht darin seinen eigenen Status zu ändern. Das heißt, Ihre hauptberuflich selbstständige Tätigkeit muss entweder in eine abhängige Beschäftigung oder in eine abhängige Beschäftigung mit nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit geändert werden. Dabei müssen Sie zudem darauf achten, Ihren Gesamtverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu halten.

Verdienen Sie in Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unter 455 € monatlich, können Sie unter Umständen in die kostenfreie Familienversicherung Ihres Ehepartners gelangen.

Eine Möglichkeit Ihren beruflichen Status zu erhalten, gibt es dann doch. Dafür ist es allerdings erforderlich ihren Wohnsitz und ihre selbständige Tätigkeit ins EU-Ausland zu verlagern. Dafür kommen nur Länder in Frage, in denen eine Versicherungspflicht für hauptberuflich Selbständige gilt.

Begriffe
kurz
erklärt

Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze

Sie stellt eine gesetzliche Grenze dar. Wer ein jährliches Arbeitsentgelt erhält, das über diese Grenze hinausgeht, ist nach § 6 Sozialgesetzbuch Nr. 5 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. In diesem Fall kann man entscheiden, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, oder sich privat versichern zu lassen.
Die Jahresentgeltgrenze wird jedes Jahr neu berechnet. Dabei wird zwischen der allgemeinen und besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden. Letztere gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits in einer privaten Krankenversicherung waren.

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