Als Witwe oder Witwer die Vorzüge und niedrigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.
Profitieren Sie, über die Witwen-oder Witwerrente, im Rentenalter von den niedrigen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Als Hinterbliebenenrentner einen hohen Standard bei der medizinischen Behandlung sichern.
Gelingt der Wechsel in die GKV nicht, ist der Tarifwechsel innerhalb der PKV ein oft genutztes Mittel, für geringere Beiträge bei nahezu gleichem Versicherungsschutz.
Die Möglichkeiten des Wechsels von Witwen/Witwer wird oft übersehen und unterschätzt. Viele privat Krankenversicherte müssen erst den Trauerfall verarbeiten. Dann kümmert man sich nicht um scheinbar lästige Angelegenheiten und Papierkram rund um die Hinterbliebenenrente. Sie wissen nicht, dass ihnen mit dem Rentenfall auch eine Tür zur Rückkehr in die GKV offensteht.
Die Deutsche Rentenversicherung und die private Krankenkasse sind nicht verpflichtet, Sie auf die Wechselmöglichkeit hinzuweisen. Möglicherweise erfahren Sie erst nach Jahren davon. Dann haben Sie viele tausend Euro an hohen Versicherungsprämien zur PKV gezahlt. Mit schlechten Chancen das Geld zurückzubekommen.
Seit Januar 2017 können Waisenrentner unter vereinfachten Bedingungen in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, mit wenigen Ausnahmen. Für Witwen-und Witwerrentner gilt die Regel, dass die Vorversicherungszeit des verstorbenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zählt.
War der Verstorbene als Rentner in der KVdR pflichtversichert oder vor seiner Rente gesetzlich krankenversichert, kann die Vorversicherungszeit dem Hinterbliebenen zuerkannt werden. Er muss nur Anspruch auf die Hinterbliebenenrente und einen Antrag auf Rente gestellt haben. Dies ist jedoch keine Garantie für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Für den Waisenrentner gilt, er selbst muss die niedrigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse nicht in jedem Fall zahlen. Er spart auch noch die hohen Beiträge zur privaten Krankenkasse!